Erholung mit Pferden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lazy Horse GmbH, Neurhede

 

Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbestimmungen zwischen dem Kunden und der Lazy Horse GmbH

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Lazy Horse GmbH den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.Die Anmeldung kann mündlich, telephonisch, schriftlich oder per e-mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung  genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder einsteht. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung seiten dessen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ist für den Teilnehmer eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung von dieser zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reservierungsbestätigung der Lazy Horse GmbH zustande.

2. Bezahlung

Die Art der Bezahlung wird üblicherweise in der Reservierungsbestätigung der Lazy Horse GmbH geregelt.Ist keine explizite Regelung getroffen, erfolgt die Zahlung – insbesondere bei der Durchführung von Gruppenfreizeiten – zu 50 % des Grundpreises spätestens  bis 10 Tage vor Beginn der Freizeit, die Restzahlung entsprechend der Schlußrechnung bis 10 Tage nach Ende der Ferienfreizeit.

3. LeistungenDer Umfang der vertraglich vereinbarten  Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Hausprospekt und auf der Internetseite der Lazy Horse GmbH, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reservierungsbestätigung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der Lazy Horse GmbH.

4. LeistungsveränderungenÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Reservierungsbestätigung, die nach Vertragsschluß notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit  die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

5. Rücktritt durch den KundenDer Rücktritt vor  Reisebeginn ist jederzeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so  verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir beanspruchen folgende Entschädigung:

Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt 10%

Rücktritt 89 – 60 Tage vor Reiseantritt 40%

Rücktritt 59 – 30 Tage vor Reiseantritt 50%

Rücktritt 29 – 7 Tage vor Reiseantritt 70%

Rücktritt ab 6 Tage vor dem Reiseantritt 90%

Bei Gruppenreisen tritt die Stornoregelung nur dann in Kraft, wenn mehr als 10% der reservierten Plätze abgesagt werden.

6. Ankunft, Aufenthalt, Abreise

Die Ankunftszeit wird üblicherweise vor Reiseantritt abgesprochen; sollte keine Absprache vorliegen, stehen die Zimmer unseren Gästen am Ankunftstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

Während des Aufenthaltes bitten wir alle Gäste, bei Ihrem Verhalten, insbesondere bei der Einhaltung der Ruhezeiten, zu berücksichtigen, daß auch andere Gäste die Lazy Horse Ranch besuchen, um die Ruhe des Emslandes zu genießen. Insbesondere zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr hat jeder Gast das Recht auf eine ungestörte Nachtruhe.

Die Zeit der Abreise wird ebenfalls im Normalfall im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen. Bitte beachten Sie, daß wir die Räumlichkeiten, die Sie bewohnt haben, noch am selben Tag wieder vollständig reinigen müssen, damit auch der nächste Gast sich rundum wohl und zuhause fühlen kann. Sollte nichts anderes explizit vereinbart sein, bitten wir Sie, Ihr Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.

7. Haftungsausschluss

Der Umgang mit Pferden und das Reiten beinhaltet das Risiko von Verletzungen; jeder Gast trägt sein gesundheitliches Risiko selbst.

Wir haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch eines unserer Pferde, Diebstahl, Feuer oder  andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden, Hunden, oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum unserer Gäste oder Besucher entstehen, soweit unser Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, verbleiben auch während ihres  Aufenthaltes in unserem Haus, insbesondere während eventueller Reitstunden, in der Verantwortlichkeit ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder den mit der Aufsicht betrauten Personen. Anweisungen von unserer Seite  gelten als Empfehlungen und können vom Reitschüler jederzeit abgelehnt werden.Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder  durch von ihm mitgeführte Sachen verursacht wird.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Papenburg.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Unterbringungsvertrages hatnicht die Unwirksamkeit des gesamten Unterbringungsvertrages zur Folge.

Rhede, September 2009

Lazy Horse GmbH